Klassenvertretung wurde von Helmut Pecher für
Schooltools gestaltet und soll Lehrkräfte dabei unterstützen, die Wahl einer Klassenvertretung übersichtlich vorzubereiten, zu moderieren und auszuwerten.
So funktioniert das Tool
1. Wahl vorbereiten: Zu Beginn trägt die Lehrkraft die Klasse und eine Bezeichnung für die Wahl ein. Anschließend wird die Klassenliste eingefügt und ausgewählt, welche Schüler:innen kandidieren. Als Wahlverfahren ist standardmäßig die einfache Wahl eingestellt: Hier können eine oder zwei Stimmen pro Stimmzettel vergeben werden. Optional lässt sich für eine gesetzlich vorgesehene Klassensprecherwahl in Österreich das SchUG-Verfahren aktivieren. Zusätzlich kann die Redezeit für die Kandidat:innen festgelegt werden.
2. Kandidat:innen vorstellen: Im zweiten Schritt werden die ausgewählten Kandidat:innen nacheinander groß angezeigt. Die Lehrkraft kann mit „Zurück“ und „Nächste Person“ durch die Namen wechseln oder eine Person direkt aus der Übersicht auswählen. Für kurze Vorstellungsreden steht ein Timer zur Verfügung, der gestartet, pausiert und zurückgesetzt werden kann. Die Vorstellung selbst erfolgt bewusst mündlich; zusätzliche Texte oder Bilder müssen nicht vorbereitet werden.
3. Wahl durchführen: In der voreingestellten einfachen Wahl werden eine oder zwei Personen angekreuzt bzw. eingetragen. Für das optionale SchUG-Verfahren erzeugt das Tool stattdessen einen gereihten Stimmzettel mit 1. und 2. Stelle (2 bzw. 1 Wahlpunkt). In beiden Varianten können Kandidat:innen vorgedruckt oder Namen selbst eingetragen werden; Anzahl der Stimmzettel, Anzahl pro A4-Seite und Schneidelinien lassen sich vor dem Drucken festlegen.
Optional: digitale QR-Wahl: Wenn die Serverdateien eingerichtet sind, kann zusätzlich eine digitale Abstimmung gestartet werden. Das Tool erzeugt einen gemeinsamen QR-Code sowie anonyme Einmalcodes für die Wahlberechtigten. Die Schüler:innen scannen den QR-Code mit ihrem Gerät, geben ihren persönlichen Einmalcode ein und wählen anschließend die gewünschte Person bzw. die erlaubte Anzahl an Personen. Ein verwendeter Code kann nicht noch einmal eingesetzt werden. Auf dem Lehrkraftgerät wird während der Wahl nur angezeigt, wie viele Stimmen bereits eingegangen sind; die Zuordnung zwischen Einmalcode und gewählter Person wird nicht gespeichert.
4. Stimmen auszählen: Bei der einfachen Wahl werden die auf einem Stimmzettel markierten Namen ausgewählt; Strichliste und Stimmenzahlen führt das Tool automatisch. Leere und ungültige Stimmzettel können getrennt erfasst werden. Im SchUG-Verfahren werden dagegen erste und zweite Stelle eingegeben; daraus berechnet das Tool Erstplatzierungen und Wahlpunkte und unterstützt bei einer erforderlichen Stichwahl bzw. einem Losentscheid.
5. Ergebnis und Stichwahl: In der einfachen Wahl werden die Kandidat:innen nach Stimmen gereiht; bei Gleichstand an der Spitze kann direkt eine einfache Stichwahl vorbereitet werden. Im SchUG-Verfahren gelten die dafür vorgesehenen Regeln zu absoluter Mehrheit, Wahlpunkten, Stichwahl und Stellvertretung. Das Ergebnis kann in beiden Varianten als Wahlprotokoll gedruckt bzw. als PDF gespeichert werden.
Speicherung und neuer Durchgang: Die Vorbereitung und der aktuelle Arbeitsstand werden lokal im Browser gespeichert, sodass die Seite nicht bei jedem Neuladen wieder bei null beginnt. Mit „Klasse leeren“ kann ein neuer Durchgang vorbereitet werden. Eine noch laufende digitale Wahl muss vorher beendet werden, damit keine aktive Serverwahl versehentlich verworfen wird.
Warum die Wahl einer Klassenvertretung wichtig ist
Die Wahl einer Klassenvertretung macht demokratische Grundprinzipien im Schulalltag konkret erfahrbar: sich zur Wahl stellen, eigene Anliegen verständlich formulieren, anderen zuhören, geheim abstimmen, gleiche Wahlchancen respektieren, Mehrheitsentscheidungen akzeptieren und Verantwortung für eine Gemeinschaft übernehmen. Kinder und Jugendliche erleben dabei, dass Mitsprache mit Regeln, Fairness und Verantwortung verbunden ist und dass unterschiedliche Interessen in einer Gruppe ausgehandelt werden müssen.
Demokratiebildung bleibt damit nicht bei theoretischem Wissen stehen, sondern wird praktisch eingeübt. Dazu gehören auch Perspektivwechsel, begründetes Argumentieren, das Respektieren anderer Meinungen, das Finden von Kompromissen sowie der bewusste Umgang mit Mehrheiten und Minderheiten. Eine Klassenvertretung kann dazu beitragen, dass Schüler:innen erfahren, dass Beteiligung Wirkung haben kann und dass gemeinschaftliche Entscheidungen nicht immer dem eigenen Wunsch entsprechen müssen. Das Schulunterrichtsgesetz beschreibt Schülermitverwaltung als Vertretung von Interessen und Mitgestaltung des Schullebens und nennt ausdrücklich Vorhaben, die politische und staatsbürgerliche Bildung im Sinne demokratischer Grundsätze fördern.
Typische Aufgaben der Klassenvertretung
Eine Klassenvertretung sammelt Anliegen, Wünsche und Rückmeldungen aus der Klasse und bringt sie gegenüber Lehrkräften oder anderen schulischen Ansprechpersonen ein. Sie informiert die Klasse über wichtige Rückmeldungen, kann Vorschläge für das gemeinsame Schulleben weitergeben und dabei helfen, unterschiedliche Sichtweisen sichtbar zu machen. Je nach Schulstufe und schulischer Organisation kann sie auch an Klassen- oder Schüler:innenräten mitwirken, Vereinbarungen aus solchen Besprechungen zurück in die Klasse tragen oder Klassenversammlungen unterstützen.
Zur Aufgabe gehört nicht, für alle Probleme allein verantwortlich zu sein oder als „Hilfslehrkraft“ aufzutreten. Sinnvoll ist vielmehr die Rolle als Bindeglied und Interessenvertretung: zuhören, Anliegen fair weitergeben, auch weniger laute Stimmen berücksichtigen, bei Konflikten das Gespräch unterstützen und Mitschüler:innen ermutigen, ihre Rechte und Möglichkeiten zur Beteiligung wahrzunehmen. Nach § 58 SchUG gehören zu den Mitwirkungsrechten von Schülervertreter:innen unter anderem das Recht auf Anhörung, Information sowie das Einbringen von Vorschlägen und Stellungnahmen. Einzelne weitergehende Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte gelten erst ab höheren Schulstufen.
Freiwillige Klassenvertretung in der Volksschule
Auch wenn in der Volksschule keine gesetzliche Klassenvertretung nach § 59 SchUG vorgesehen ist, kann eine freiwillig durchgeführte Wahl pädagogisch sehr wertvoll sein. Kinder lernen dabei früh, wie eine faire Wahl vorbereitet wird, was es bedeutet zu kandidieren oder eine Auswahl zu treffen und warum jede Stimme gleich behandelt werden soll. Sie üben, die eigene Meinung zu begründen, andere Standpunkte anzuhören und ein Wahlergebnis auch dann anzuerkennen, wenn die bevorzugte Person nicht gewählt wurde.
Besonders sinnvoll ist die Wahl, wenn vorab gemeinsam geklärt wird, welche Aufgaben die Klassenvertretung tatsächlich übernehmen soll und welche Eigenschaften dafür hilfreich sind. Dadurch wird die Wahl weniger zu einem Beliebtheitswettbewerb und stärker zu einer echten Lerngelegenheit für Mitbestimmung, Verantwortung und gemeinschaftliches Handeln. Eine freiwillige Klassenvertretung kann so bereits in der Volksschule erste Erfahrungen mit demokratischen Regeln, Perspektivwechsel, Kompromissen und der Vertretung gemeinsamer sowie einzelner Interessen ermöglichen.
Rechtliche Grundlage in Österreich
§ 58 SchUG regelt die Schülermitverwaltung und die Vertretung von Interessen sowie die Mitgestaltung des Schullebens.
§ 59 SchUG nennt die Schülervertreter:innen, darunter Klassensprecher:innen. Die gesetzliche Schülervertretung gilt nicht für die Grundschule der Volksschule und nicht für die Grundstufen der Sonderschule.
§ 59a SchUG regelt die Wahl: Schülervertreter:innen werden in gleicher, unmittelbarer, geheimer und persönlicher Wahl gewählt. Wahlberechtigt bei der Klassensprecherwahl sind die Schüler:innen der jeweiligen Klasse. Zum Klassensprecher bzw. zur Klassensprecherin wählbar ist jede Schülerin bzw. jeder Schüler der betreffenden Klasse ab der 5. Schulstufe. Gleichzeitig ist auch eine Stellvertretung zu wählen. Die Wahl soll grundsätzlich möglichst innerhalb der ersten fünf Wochen des Schuljahres stattfinden; vor dem Wahltag soll Gelegenheit bestehen, die Kandidat:innen kennenzulernen.
Zum Wahlverfahren: Die voreingestellte „Einfache Wahl“ ist bewusst eine niedrigschwellige Variante für freiwillige, pädagogische oder schulinterne Wahlen. Für eine gesetzlich vorgesehene Klassensprecherwahl kann in der Vorbereitung „Gesetzliche Klassensprecherwahl (SchUG)“ gewählt werden. Dieses Verfahren bildet die Reihung mit 1. Stelle (2 Wahlpunkte) und 2. Stelle (1 Wahlpunkt), die absolute Mehrheit, eine gegebenenfalls erforderliche Stichwahl sowie die Bestimmung der Stellvertretung ab.
Zur digitalen QR-Wahl: Die QR-Funktion dieses Tools bleibt eine optionale digitale Abstimmungsform. Sie bildet das gesetzliche Reihungs- und Stimmzettelverfahren nicht ab und ist daher nicht als Ersatz für eine gesetzlich vorgeschriebene Klassensprecherwahl gedacht.
Volksschule: Eine freiwillige Wahl einer Klassenvertretung kann in der Grundschule pädagogisch sinnvoll sein, ist dort aber nicht die gesetzlich vorgesehene Schülervertretung nach § 59 SchUG. Das Tool kann in diesem Bereich als demokratiepädagogisches Unterrichtsinstrument eingesetzt werden.
Rechtsgrundlagen geprüft im August 2026. Für § 58 ist im RIS ab 1. September 2026 eine neue Fassung ausgewiesen; maßgeblich ist daher immer die jeweils aktuelle Fassung im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).